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Wortmarke Hygenius von Hans Keller - Markeneintrag Nr. 668714


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.01.2015



Details zur Marke Hygenius

Gesuch Nr.

56801/2013

Wortmarke

Hygenius

Eintrag ins Markenregister

23.01.2015

Hinterlegungs­datum

15.12.2014

Eintragsänderung

23.01.2015

Ablauf Schutzfrist

15.12.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 17, 37

Inhaber

Hans Keller
Seestrasse 9
8124 Maur CH
 

Vertreter

Gachnang AG Patentanwälte
Badstrasse 5
8500 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.

Klasse 17

Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall).

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Hygenius

Markeneintragung: Die Markennummer 668714 gehört zu der Wortmarke «Hygenius» von Hans Keller. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 668714 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Januar 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 668714 gehört dem Inhaber Hans Keller Seestrasse 9, 8124 Maur CH. Hans Keller wird vertreten durch Gachnang AG Patentanwälte Badstrasse 5, 8500 Frauenfeld CH.


Marke Hygenius mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Hygenius, eingetragen durch Hans Keller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.