Home  »  Meldung vom 17.09.2024  »  Marke DREAMWORKS DRAGONS: RACE TO THE EDGE von DreamWorks Animation L.L.C.

DREAMWORKS DRAGONS: RACE TO THE EDGE (668510)


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.01.2015



Details zur Marke DREAMWORKS DRAGONS: RACE TO THE EDGE

Gesuch Nr.

63352/2014

Wortmarke

DREAMWORKS DRAGONS: RACE TO THE EDGE

Eintrag ins Markenregister

20.01.2015

Hinterlegungs­datum

13.11.2014

Eintragsänderung

20.01.2015

Ablauf Schutzfrist

13.11.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

DreamWorks Animation L.L.C.
1000 Flower Street
91201 Glendale, CA US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Unterhaltungsdienstleistungen in Form von Zeichentrickfilm-Fernsehserien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DREAMWORKS DRAGONS: RACE TO THE EDGE

Markeneintragung: Die Markennummer 668510 gehört zu der Wortmarke «DREAMWORKS DRAGONS: RACE TO THE EDGE» von DreamWorks Animation L.L.C.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 668510 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. September 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 668510 gehört dem Inhaber DreamWorks Animation L.L.C. 1000 Flower Street, 91201 Glendale, CA US. DreamWorks Animation L.L.C. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke DREAMWORKS DRAGONS: RACE TO THE EDGE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DREAMWORKS DRAGONS: RACE TO THE EDGE, eingetragen durch DreamWorks Animation L.L.C., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.