Home  »  Meldung vom 21.05.2024  »  Marke LeanBI von Substring AG

Wortmarke LeanBI von Substring AG - Markeneintrag Nr. 667715


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.12.2014



Details zur Marke LeanBI

Gesuch Nr.

00605/2014

Wortmarke

LeanBI

Eintrag ins Markenregister

23.12.2014

Hinterlegungs­datum

08.09.2014

Eintragsänderung

23.12.2014

Ablauf Schutzfrist

08.09.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

38, 41, 42

Inhaber

Substring AG
Lindenhofstrasse 1
3048 Worblaufen CH
 

Vertreter

freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Sebastian Saissi
Gämsenstrasse 3
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LeanBI

Markeneintragung: Die Markennummer 667715 gehört zu der Wortmarke «LeanBI» von Substring AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 667715 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 667715 gehört dem Inhaber Substring AG Lindenhofstrasse 1, 3048 Worblaufen CH. Substring AG wird vertreten durch freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Sebastian Saissi Gämsenstrasse 3, 8006 Zürich CH.


Marke LeanBI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LeanBI, eingetragen durch Substring AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.