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Bildmarke eat your sticks Schlagzeugschulen von Eat Your ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.11.2014

Bildmarke 666703

Details zur Marke eat your sticks Schlagzeugschulen ((fig.))

Gesuch Nr.

61454/2013

Bildmarke

eat your sticks Schlagzeugschulen ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.11.2014

Hinterlegungs­datum

20.09.2013

Eintragsänderung

28.11.2014

Ablauf Schutzfrist

20.09.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

15, 41

Inhaber

Eat Your Sticks GmbH,c/o Scherrer Partner Chur AG
Comercialstrasse 34
7000 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 15

Musikinstrumente.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Schlagzeugunterricht, Schlagzeugschule.

Zusammenfassung zum Markeneintrag eat your sticks Schlagzeugschulen ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 666703 gehört zu der Bildmarke «-» von Eat Your Sticks GmbH,c/o Scherrer Partner Chur AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 666703 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 666703 gehört dem Inhaber Eat Your Sticks GmbH,c/o Scherrer Partner Chur AG Comercialstrasse 34, 7000 Chur CH. Der Inhaber Eat Your Sticks GmbH,c/o Scherrer Partner Chur AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke eat your sticks Schlagzeugschulen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke eat your sticks Schlagzeugschulen ((fig.)), eingetragen durch Eat Your Sticks GmbH,c/o Scherrer Partner Chur AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.