Details zur Marke duo-line 2-Phasen-Lichtsystem ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
61915/2014
Bildmarke
duo-line 2-Phasen-Lichtsystem ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
06.11.2014
Hinterlegungsdatum
10.10.2014
Eintragsänderung
06.11.2014
Ablauf Schutzfrist
10.10.2024
Status Marke
gelöscht
Nizza-Klassifikation Nr.
11, 19, 20
Löschdatum
07.05.2025
Inhaber
Steinibachstrasse 6
6317 Oberwil b. Zug CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 11
Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.
Klasse 19
Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall).
Klasse 20
Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag duo-line 2-Phasen-Lichtsystem ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 665862 gehört zu der Bildmarke «duo-line 2-Phasen-Lichtsystem ((fig.))» von Duolicht. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 665862 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 665862 gehört dem Inhaber Duolicht Steinibachstrasse 6, 6317 Oberwil b. Zug CH. Der Inhaber Duolicht hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke duo-line 2-Phasen-Lichtsystem ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke duo-line 2-Phasen-Lichtsystem ((fig.)), eingetragen durch Duolicht, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)
