Home  »  Meldung vom 10.01.2023  »  Marke The Art of Grinding von Fritz Studer AG

Wortmarke The Art of Grinding von Fritz Studer AG - ... 663335


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.09.2014



Details zur Marke The Art of Grinding

Gesuch Nr.

50267/2013

Wortmarke

The Art of Grinding

Eintrag ins Markenregister

10.09.2014

Hinterlegungs­datum

09.01.2013

Eintragsänderung

10.09.2014

Ablauf Schutzfrist

09.01.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 37

Inhaber

Fritz Studer AG
Postfach
3602 Thun CH
 

Vertreter

R. A. Egli & Co.,Patentanwälte
Horneggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Analysegeräte nicht für medizinische Zwecke; Messapparate, elektrische, magnetische und optische Mess- und Prüfgeräte; Messmaschinen.

Klasse 37

Installation, Wartung und Reparatur.

Zusammenfassung zum Markeneintrag The Art of Grinding

Markeneintragung: Die Markennummer 663335 gehört zu der Wortmarke «The Art of Grinding» von Fritz Studer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 663335 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Januar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 663335 gehört dem Inhaber Fritz Studer AG Postfach, 3602 Thun CH. Fritz Studer AG wird vertreten durch R. A. Egli & Co.,Patentanwälte Horneggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke The Art of Grinding mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke The Art of Grinding, eingetragen durch Fritz Studer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.