Details zur Marke Raggenbass Rechtsanwälte
Marken Nr.
Gesuch Nr.
56688/2014
Wortmarke
Raggenbass Rechtsanwälte
Eintrag ins Markenregister
14.08.2014
Hinterlegungsdatum
05.06.2014
Eintragsänderung
14.08.2014
Ablauf Schutzfrist
05.06.2034
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 36, 45
Inhaber
Hauptstrasse 54
8280 Kreuzlingen CH
Vertreter
Bahnhofstrasse 9
8580 Amriswil CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Druckereierzeugnisse, insbesondere Publikationen wie Zeitschriften, Periodika, Hauszeitungen, Fachzeitschriften, Fachartikel, Fachbücher.
Klasse 36
Steuerberatung; Vermögensverwaltung durch Treuhänder; Verwaltung von Vermögen.
Klasse 45
Juristische Dienstleistungen; Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Lizenzvergabe von gewerblichen Schutzrechten; Dienstleistungen in Prozessangelegenheiten; Nachforschungen in Rechtsangelegenheiten; Mediation; Verwaltung von Urheberrechten; Überwachungsdienste im Bereich des geistigen Eigentums; Registrierung von Domainnamen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Raggenbass Rechtsanwälte
Markeneintragung: Die Markennummer 662406 gehört zu der Wortmarke «Raggenbass Rechtsanwälte» von Gebra AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 662406 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 662406 gehört dem Inhaber Gebra AG Hauptstrasse 54, 8280 Kreuzlingen CH. Gebra AG wird vertreten durch Raggenbass Rechtsanwälte Bahnhofstrasse 9, 8580 Amriswil CH.
Marke Raggenbass Rechtsanwälte mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Raggenbass Rechtsanwälte, eingetragen durch Gebra AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
TG (Kanton Markeninhaber)