Details zur Marke SWISSELAN HEALTH ASSESSMENT
Marken Nr.
Gesuch Nr.
50612/2014
Wortmarke
SWISSELAN HEALTH ASSESSMENT
Eintrag ins Markenregister
04.08.2014
Hinterlegungsdatum
11.07.2014
Eintragsänderung
04.08.2014
Ablauf Schutzfrist
11.07.2024
Status Marke
gelöscht
Nizza-Klassifikation Nr.
41, 42, 44
Löschdatum
05.02.2025
Inhaber
Baarerstrasse 8
6300 Zug CH
Vertreter
Baarerstrasse 8
6300 Zug CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.
Klasse 44
Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISSELAN HEALTH ASSESSMENT
Markeneintragung: Die Markennummer 661903 gehört zu der Wortmarke «SWISSELAN HEALTH ASSESSMENT» von Swiss Elan GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 661903 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. August 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 661903 gehört dem Inhaber Swiss Elan GmbH Baarerstrasse 8, 6300 Zug CH. Swiss Elan GmbH wird vertreten durch Kaiser Odermatt & Partner AG Baarerstrasse 8, 6300 Zug CH.
Marke SWISSELAN HEALTH ASSESSMENT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SWISSELAN HEALTH ASSESSMENT, eingetragen durch Swiss Elan GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)