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Bildmarke swiss stairs von Gyger Metallbau AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.07.2014

Bildmarke 661703

Details zur Marke swiss stairs ((fig.))

Gesuch Nr.

51515/2014

Bildmarke

swiss stairs ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.07.2014

Hinterlegungs­datum

06.02.2014

Eintragsänderung

29.07.2014

Ablauf Schutzfrist

06.02.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19, 37

Inhaber

Gyger Metallbau AG
Winterhaldenstrasse 10a
3627 Heimberg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Metallgeländer für Balkone; Geländer aus Metall; Treppenwangen aus Metall; Treppen aus Metall; Treppenstufen aus Metall; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 19

Geländer nicht aus Metall; Geländer für Balkone, nicht aus Metall; Treppenwangen, nicht aus Metall; Treppenstufen, nicht aus Metall; Treppen, nicht aus Metall; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Klasse 37

Bauberatung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag swiss stairs ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 661703 gehört zu der Bildmarke «-» von Gyger Metallbau AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 661703 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 661703 gehört dem Inhaber Gyger Metallbau AG Winterhaldenstrasse 10a, 3627 Heimberg CH. Der Inhaber Gyger Metallbau AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke swiss stairs ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke swiss stairs ((fig.)), eingetragen durch Gyger Metallbau AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.