Details zur Marke Jugendlohn
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch
Gesuch Nr.
55329/2014
Wortmarke
Jugendlohn
Eintrag ins Markenregister
24.07.2014
Hinterlegungsdatum
02.05.2014
Eintragsänderung
24.07.2014
Ablauf Schutzfrist
02.05.2034
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
41
Inhaber
c/o Budget- und Schuldenberatung Aargau-Solothurn, Effingerweg 12
5000 Aarau CH
Vertreter
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 41
Zurverfügungstellen von Bildungskursen, -vorträgen, -seminaren und von Jugendbildungsprogrammen; Organisation von Ausbildungsprogrammen für Jugendliche; Durchführung von Unterweisungs-, Ausbildungs- und Schulungskursen für Jugendliche und Erwachsene.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Jugendlohn
Markeneintragung: Die Markennummer 661609 gehört zu der Wortmarke «Jugendlohn» von Verein Jugendlohn. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 661609 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 661609 gehört dem Inhaber Verein Jugendlohn c/o Budget- und Schuldenberatung Aargau-Solothurn, Effingerweg 12, 5000 Aarau CH. Verein Jugendlohn wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.
Marke Jugendlohn mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Jugendlohn, eingetragen durch Verein Jugendlohn, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
AG (Kanton Markeninhaber)