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Bildmarke 661299 von Verein für Schweizer ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.07.2014

Bildmarke 661299

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

62595/2013

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.07.2014

Hinterlegungs­datum

20.06.2014

Eintragsänderung

11.07.2014

Ablauf Schutzfrist

20.06.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

4

Farbanspruch

Weiss, dunkelgrün, hellgrün.

Inhaber

Verein für Schweizer Naturholz-Pellets,c/o BeO Pellets GmbH
Rosswaldstrasse 6a
3852 Ringgenberg BE CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 4

Holzpellets zum Heizen (Brennstoff); Holzpellets zum Heizen; Holz-Heizpellets; aus Pflanzenfasern gepresste Pellets zur Verwendung als Brennstoff; Brennstoffpellets; Heizpellets aus Holz.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 661299 gehört zu der Bildmarke «-» von Verein für Schweizer Naturholz-Pellets,c/o BeO Pellets GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 661299 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 661299 gehört dem Inhaber Verein für Schweizer Naturholz-Pellets,c/o BeO Pellets GmbH Rosswaldstrasse 6a, 3852 Ringgenberg BE CH. Der Inhaber Verein für Schweizer Naturholz-Pellets,c/o BeO Pellets GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Verein für Schweizer Naturholz-Pellets,c/o BeO Pellets GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.