Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke Stiftung RgZ Für eine unbehinderte Entwicklung ((fig.)) von Stiftung RgZ

Stiftung RgZ Für eine unbehinderte Entwicklung ((fig.)) (659770)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 659770

Details zur Marke Stiftung RgZ Für eine unbehinderte Entwicklung ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

51342/2014

Bildmarke

Stiftung RgZ Für eine unbehinderte Entwicklung ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.06.2014

Hinterlegungs­datum

03.02.2014

Ablauf Schutzfrist

03.02.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43, 44

Inhaber

Stiftung RgZ
Rautistrasse 75
8048 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Stiftung RgZ Für eine unbehinderte Entwicklung ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 659770 gehört zu der Bildmarke «Stiftung RgZ Für eine unbehinderte Entwicklung ((fig.))» von Stiftung RgZ. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 659770 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 659770 gehört dem Inhaber Stiftung RgZ Rautistrasse 75, 8048 Zürich CH. Der Inhaber Stiftung RgZ hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Stiftung RgZ Für eine unbehinderte Entwicklung ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Stiftung RgZ Für eine unbehinderte Entwicklung ((fig.)), eingetragen durch Stiftung RgZ, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.