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Bildmarke SWITZERLAND EXPLORER von Switchbus GmbH ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.06.2014

Bildmarke 659764

Details zur Marke SWITZERLAND EXPLORER ((fig.))

Gesuch Nr.

50812/2014

Bildmarke

SWITZERLAND EXPLORER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.06.2014

Hinterlegungs­datum

23.01.2014

Eintragsänderung

06.06.2014

Ablauf Schutzfrist

23.01.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 41

Löschdatum

16.08.2024

Inhaber

Switchbus GmbH
Industriestrasse 6
6005 Luzern CH
 

Vertreter

Julianna Priskin
Meiersmattstrasse 5
6043 Adligenswil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWITZERLAND EXPLORER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 659764 gehört zu der Bildmarke «-» von Switchbus GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 659764 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. August 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 659764 gehört dem Inhaber Switchbus GmbH Industriestrasse 6, 6005 Luzern CH. Switchbus GmbH wird vertreten durch Julianna Priskin Meiersmattstrasse 5, 6043 Adligenswil CH.


Marke SWITZERLAND EXPLORER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWITZERLAND EXPLORER ((fig.)), eingetragen durch Switchbus GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.