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Bildmarke sano stax von Sano-Trend AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.06.2014

Bildmarke 659383

Details zur Marke sano stax ((fig.))

Gesuch Nr.

52348/2014

Bildmarke

sano stax ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.06.2014

Hinterlegungs­datum

26.02.2014

Eintragsänderung

02.06.2014

Ablauf Schutzfrist

26.02.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

18.09.2024

Farbanspruch

Das in der Marke enthaltene Kreuz wird weder in weiss auf rotem Grund noch in rot auf weissem Grund noch in einer anderen zu Verwechslungen mit dem Schweizerkreuz oder dem Zeichen des Roten Kreuzes führenden Farbe wiedergegeben.

Inhaber

Sano-Trend AG
c/o Harald Pleus, Eichstrasse 2a
8135 Langnau am Albis CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Schienen für chirurgische Zwecke; Knöchelorthesen für medizinische Zwecke; Fingerschienen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag sano stax ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 659383 gehört zu der Bildmarke «-» von Sano-Trend AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 659383 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 659383 gehört dem Inhaber Sano-Trend AG c/o Harald Pleus, Eichstrasse 2a, 8135 Langnau am Albis CH. Der Inhaber Sano-Trend AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke sano stax ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke sano stax ((fig.)), eingetragen durch Sano-Trend AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.