Home  »  Meldung vom 05.10.2024  »  Marke LeveragingFlow von Heinrich Schneider

Wortmarke LeveragingFlow von Heinrich Schneider - ... 658341


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.05.2014



Details zur Marke LeveragingFlow

Gesuch Nr.

52861/2014

Wortmarke

LeveragingFlow

Eintrag ins Markenregister

09.05.2014

Hinterlegungs­datum

09.03.2014

Eintragsänderung

09.05.2014

Ablauf Schutzfrist

09.03.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42

Löschdatum

04.10.2024

Inhaber

Heinrich Schneider
In der Hinterzelg 69
8700 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LeveragingFlow

Markeneintragung: Die Markennummer 658341 gehört zu der Wortmarke «LeveragingFlow» von Heinrich Schneider. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 658341 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Mai 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 658341 gehört dem Inhaber Heinrich Schneider In der Hinterzelg 69, 8700 Zürich CH. Der Inhaber Heinrich Schneider hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke LeveragingFlow mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LeveragingFlow, eingetragen durch Heinrich Schneider, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.