Home  »  Meldung vom 10.07.2024  »  WALTHER von Catharina Herriger

Bildmarke WALTHER von Catharina Herriger (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Vaud  VD (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.04.2014

Bildmarke 657263

Details zur Marke WALTHER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

56417/2013

Bildmarke

WALTHER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.04.2014

Hinterlegungs­datum

14.12.2013

Eintragsänderung

10.04.2014

Ablauf Schutzfrist

14.12.2023

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Löschdatum

09.07.2024

Inhaber

Catharina Herriger
Route du Village 12
1195 Bursinel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag WALTHER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 657263 gehört zu der Bildmarke «-» von Catharina Herriger. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 657263 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 657263 gehört dem Inhaber Catharina Herriger Route du Village 12, 1195 Bursinel CH. Der Inhaber Catharina Herriger hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke WALTHER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WALTHER ((fig.)), eingetragen durch Catharina Herriger, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.