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Wortmarke IBDoc von Bühlmann Laboratories AG - ... 655391


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.02.2014



Details zur Marke IBDoc

Gesuch Nr.

61183/2013

Wortmarke

IBDoc

Eintrag ins Markenregister

26.02.2014

Hinterlegungs­datum

13.09.2013

Eintragsänderung

26.02.2014

Ablauf Schutzfrist

13.09.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 9, 10

Inhaber

Bühlmann Laboratories AG
Baselstrasse 55
4124 Schönenbuch CH
 

Vertreter

Stolmár & Partner Intellectual Property S.à.r.l.
Bahnhofstrasse 106
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Medizinisch-diagnostische Produkte, in-vitro Diagnostikmittel.

Klasse 9

Lesegeräte (Datenverarbeitung) für chemische, medizinische und biologische Analysen für medizinische Diagnostik.

Klasse 10

Testgeräte und Analysegeräte zur Durchführung von chemischen, medizinischen und biologischen Analysen für medizinische Diagnostik.

Zusammenfassung zum Markeneintrag IBDoc

Markeneintragung: Die Markennummer 655391 gehört zu der Wortmarke «IBDoc» von Bühlmann Laboratories AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 655391 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Februar 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 655391 gehört dem Inhaber Bühlmann Laboratories AG Baselstrasse 55, 4124 Schönenbuch CH. Bühlmann Laboratories AG wird vertreten durch Stolmár & Partner Intellectual Property S.à.r.l. Bahnhofstrasse 106, 8001 Zürich CH.


Marke IBDoc mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke IBDoc, eingetragen durch Bühlmann Laboratories AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.