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Wortmarke WRAPPER von Basicline AG - Markeneintrag Nr. 655014


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.02.2014



Details zur Marke WRAPPER

Gesuch Nr.

65508/2012

Wortmarke

WRAPPER

Eintrag ins Markenregister

19.02.2014

Hinterlegungs­datum

09.07.2013

Eintragsänderung

19.02.2014

Ablauf Schutzfrist

09.07.2023

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 42

Löschdatum

02.02.2024

Inhaber

Basicline AG
Bächaustrasse 75
8806 Bäch SZ CH
 

Vertreter

Kanzlei Caro
Scheideggstrasse 73
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse; Fotografien; alle vorgenannten Waren nicht zum Thema Verpackungen; Künstlerbedarfsartikel.

Klasse 35

Werbung; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Beratung, Konzeption und Produktion von Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 42

Webdesign, Dienstleistungen eines Websitedesigners; Designerdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Typographie; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag WRAPPER

Markeneintragung: Die Markennummer 655014 gehört zu der Wortmarke «WRAPPER» von Basicline AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 655014 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 655014 gehört dem Inhaber Basicline AG Bächaustrasse 75, 8806 Bäch SZ CH. Basicline AG wird vertreten durch Kanzlei Caro Scheideggstrasse 73, 8038 Zürich CH.


Marke WRAPPER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WRAPPER, eingetragen durch Basicline AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.