Details zur Marke La lettre de gage suisse
Marken Nr.
Gesuch Nr.
51903/2013
Wortmarke
La lettre de gage suisse
Eintrag ins Markenregister
13.02.2014
Hinterlegungsdatum
15.02.2013
Eintragsänderung
13.02.2014
Ablauf Schutzfrist
15.02.2033
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 36, 42
Inhaber
c/o Pfandbriefbank schweizerischer Hypotherkarinstitute AG, Nansenstrasse 16, Postfach 6446
8050 Zürich CH
Vertreter
Dufourstrasse 29, Postfach
8032 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 36
Emission von Pfandbriefen.
Klasse 42
Technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware.
Zusammenfassung zum Markeneintrag La lettre de gage suisse
Markeneintragung: Die Markennummer 654709 gehört zu der Wortmarke «La lettre de gage suisse» von Verein Schweizer Pfandbriefinstitute. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 654709 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. April 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 654709 gehört dem Inhaber Verein Schweizer Pfandbriefinstitute c/o Pfandbriefbank schweizerischer Hypotherkarinstitute AG, Nansenstrasse 16, Postfach 6446, 8050 Zürich CH. Verein Schweizer Pfandbriefinstitute wird vertreten durch Nobel & Partner Rechtsanwälte Dufourstrasse 29, Postfach, 8032 Zürich CH.
Marke La lettre de gage suisse mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke La lettre de gage suisse, eingetragen durch Verein Schweizer Pfandbriefinstitute, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)