Home  »  Meldung vom 02.08.2024  »  Marke SVJ von Pilatus Flugzeugwerke AG

Wortmarke SVJ von Pilatus Flugzeugwerke AG - Markeneintrag ... 653452


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Nidwalden  NW (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.01.2014



Details zur Marke SVJ

Gesuch Nr.

50072/2014

Wortmarke

SVJ

Eintrag ins Markenregister

16.01.2014

Hinterlegungs­datum

06.01.2014

Eintragsänderung

16.01.2014

Ablauf Schutzfrist

06.01.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 37

Löschdatum

31.07.2024

Inhaber

Pilatus Flugzeugwerke AG
6370 Stans CH
 

Vertreter

Dr. Friedrich Linhart
La Couronnette
1166 Perroy CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Luftfahrzeuge; Strukturteile für Luftfahrzeuge; Flugzeuge; Strukturteile für Flugzeuge; Strahlturbinenflugzeuge.

Klasse 37

Reparatur oder Wartung von Luftfahrzeugen und Bereitstellung von Informationen dazu; Bereitstellung von Informationen bezüglich Flugzeugbau, -reparatur und -wartung.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SVJ

Markeneintragung: Die Markennummer 653452 gehört zu der Wortmarke «SVJ» von Pilatus Flugzeugwerke AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 653452 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 653452 gehört dem Inhaber Pilatus Flugzeugwerke AG 6370 Stans CH. Pilatus Flugzeugwerke AG wird vertreten durch Dr. Friedrich Linhart La Couronnette, 1166 Perroy CH.


Marke SVJ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SVJ, eingetragen durch Pilatus Flugzeugwerke AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.