Home  »  Meldung vom 14.06.2024  »  Marke IBACO von B&P lawyers

Wortmarke IBACO von B&P lawyers - Markeneintrag Nr. 653265


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.01.2014



Details zur Marke IBACO

Gesuch Nr.

64014/2013

Wortmarke

IBACO

Eintrag ins Markenregister

08.01.2014

Hinterlegungs­datum

21.11.2013

Eintragsänderung

08.01.2014

Ablauf Schutzfrist

21.11.2023

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 40, 42, 44

Löschdatum

13.06.2024

Inhaber

B&P lawyers
Bahnhofstrasse 23
6301 Zug CH
 

Vertreter

B&P tax and legal AG
Talstrasse 82
8022 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Arzneimittel; medizinische Gesundheitspräparate; Blut für medizinische Zwecke; Blutplasma.

Klasse 40

Verarbeitung von biopharmazeutischen Materialien für Dritte.

Klasse 42

Pharmazeutische Forschung und Entwicklung.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen in Bezug auf die Entnahme, Behandlung und Verarbeitung von menschlichem Blut; ärztliche und therapeutische Dienstleistungen im Gesundheitswesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag IBACO

Markeneintragung: Die Markennummer 653265 gehört zu der Wortmarke «IBACO» von B&P lawyers. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 653265 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juni 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 653265 gehört dem Inhaber B&P lawyers Bahnhofstrasse 23, 6301 Zug CH. B&P lawyers wird vertreten durch B&P tax and legal AG Talstrasse 82, 8022 Zürich CH.


Marke IBACO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke IBACO, eingetragen durch B&P lawyers, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.