Details zur Marke E EXZESSIV ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
63074/2013
Bildmarke
E EXZESSIV ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
03.12.2013
Hinterlegungsdatum
30.10.2013
Eintragsänderung
03.12.2013
Ablauf Schutzfrist
30.10.2033
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 41, 43
Inhaber
Schosshaldenstrasse 6c
3006 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Beratung in Bezug auf Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing.; 41: Organisation von Live-Musikveranstaltungen; Organisation und Vorbereiten von musikalischen und anderen kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen; Organisation, Produktion und Durchführung von Shows und Live-Veranstaltungen; Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen.; 43: Dienstleistungen von Hotels, Bars und Restaurants; Betrieb von Restaurants, Bars und Cocktail-Bars; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.;
Zusammenfassung zum Markeneintrag E EXZESSIV ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 651774 gehört zu der Bildmarke «-» von Stephan Bolliger. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 651774 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. April 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 651774 gehört dem Inhaber Stephan Bolliger Schosshaldenstrasse 6c, 3006 Bern CH. Der Inhaber Stephan Bolliger hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke E EXZESSIV ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke E EXZESSIV ((fig.)), eingetragen durch Stephan Bolliger, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
BE (Kanton Markeninhaber)
