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Bildmarke 651736 von Cuore of Switzerland AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.12.2013

Bildmarke 651736

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

58121/2013

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.12.2013

Hinterlegungs­datum

02.07.2013

Eintragsänderung

03.12.2013

Ablauf Schutzfrist

02.07.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Farbanspruch

Das im Zeichen enthaltene Kreuz wird weder in weiss auf rotem Grund, noch in rot auf weissem Grund, noch in einer anderen zu Verwechslungen mit dem Schweizerkreuz oder einem Zeichen des Roten Kreuzes führenden Farbe wiedergegeben.

Inhaber

Cuore of Switzerland AG
Ringstrasse 4
9524 Zuzwil CH
 

Vertreter

Hepp Wenger Ryffel AG
Friedtalweg 5
9500 Wil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Sportbekleidung, insbesondere für den Radsport; Fahrradhandschuhe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 651736 gehört zu der Bildmarke «-» von Cuore of Switzerland AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 651736 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Mai 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 651736 gehört dem Inhaber Cuore of Switzerland AG Ringstrasse 4, 9524 Zuzwil CH. Cuore of Switzerland AG wird vertreten durch Hepp Wenger Ryffel AG Friedtalweg 5, 9500 Wil CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Cuore of Switzerland AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.