Home  »  Meldung vom 06.03.2024  »  Marke WORKSENSE von Johnson & Johnson

Wortmarke WORKSENSE von Johnson & Johnson - Markeneintrag ... 651153


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.11.2013



Details zur Marke WORKSENSE

Gesuch Nr.

59781/2013

Wortmarke

WORKSENSE

Eintrag ins Markenregister

18.11.2013

Hinterlegungs­datum

09.08.2013

Eintragsänderung

18.11.2013

Ablauf Schutzfrist

09.08.2023

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Löschdatum

05.03.2024

Inhaber

Johnson & Johnson
One Johnson & Johnson Plaza
New Brunswick, NJ 08933-7001 US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Personalvermittlung, Personalbeschaffung und -anwerbung, Personal- und Stellenbesetzungsdienstleistungen, Vermittlung von geschäftlichen laufbahnbezogenen Kontakten in beruflichen Netzwerken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag WORKSENSE

Markeneintragung: Die Markennummer 651153 gehört zu der Wortmarke «WORKSENSE» von Johnson & Johnson. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 651153 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. März 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 651153 gehört dem Inhaber Johnson & Johnson One Johnson & Johnson Plaza, New Brunswick, NJ 08933-7001 US. Johnson & Johnson wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke WORKSENSE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WORKSENSE, eingetragen durch Johnson & Johnson, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.