Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke SWISS GENTLEMEN DRIVER'S CLUB ((fig.)) von INTELPRO AG

SWISS GENTLEMEN DRIVER'S CLUB ((fig.)) (650883)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 650883

Details zur Marke SWISS GENTLEMEN DRIVER'S CLUB ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

53954/2013

Bildmarke

SWISS GENTLEMEN DRIVER'S CLUB ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.11.2013

Hinterlegungs­datum

03.10.2013

Ablauf Schutzfrist

03.10.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

4, 8, 14, 25, 28, 41

Inhaber

INTELPRO AG
Untermüli 11
6300 Zug CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISS GENTLEMEN DRIVER'S CLUB ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 650883 gehört zu der Bildmarke «SWISS GENTLEMEN DRIVER'S CLUB ((fig.))» von INTELPRO AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 650883 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 650883 gehört dem Inhaber INTELPRO AG Untermüli 11, 6300 Zug CH. INTELPRO AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke SWISS GENTLEMEN DRIVER'S CLUB ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISS GENTLEMEN DRIVER'S CLUB ((fig.)), eingetragen durch INTELPRO AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.