Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke Buch knacker ((fig.)) von SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG

Bildmarke Buch knacker ((fig.)) von SBS Schweizerische ... 650596


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 650596

Details zur Marke Buch knacker ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

61822/2013

Bildmarke

Buch knacker ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.11.2013

Hinterlegungs­datum

30.09.2013

Ablauf Schutzfrist

30.09.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 28, 35, 38, 41, 42

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Buch knacker ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 650596 gehört zu der Bildmarke «Buch knacker ((fig.))» von SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 650596 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 650596 gehört dem Inhaber SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG Grubenstrasse 12, 8045 Zürich CH. Der Inhaber SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Buch knacker ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Buch knacker ((fig.)), eingetragen durch SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.