Home  »  Meldung vom 15.04.2024  »  Marke CHILL von Burger Holding AG

Wortmarke CHILL von Burger Holding AG - Markeneintrag Nr. 649617


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.10.2013



Details zur Marke CHILL

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

55428/2013

Wortmarke

CHILL

Eintrag ins Markenregister

10.10.2013

Hinterlegungs­datum

18.09.2013

Eintragsänderung

10.10.2013

Ablauf Schutzfrist

18.09.2023

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 10

Löschdatum

12.04.2024

Inhaber

Burger Holding AG
Suurstoffi 2
6343 Rotkreuz CH
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Präparate und Substanzen; Präparate für die Gesundheitspflege und Raucherentwöhnung; Nikotinkaugummi zur Raucherentwöhnung; transdermale Pflaster zur Raucherentwöhnung.

Klasse 10

Medizinische Geräte zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CHILL

Markeneintragung: Die Markennummer 649617 gehört zu der Wortmarke «CHILL» von Burger Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 649617 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. April 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 649617 gehört dem Inhaber Burger Holding AG Suurstoffi 2, 6343 Rotkreuz CH. Burger Holding AG wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke CHILL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CHILL, eingetragen durch Burger Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.