Details zur Marke REVANT
Marken Nr.
Gesuch Nr.
00766/2012
Wortmarke
REVANT
Eintrag ins Markenregister
07.10.2013
Hinterlegungsdatum
19.11.2012
Eintragsänderung
07.10.2013
Ablauf Schutzfrist
19.11.2032
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
39, 40
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 39
Abtransport, Lagerung und Transport sowie Verteilen von Altkleidern, Alttextilien und Schuhen mittels Säcken, fest eingerichteten Annahmestellen, Containern oder sonstigen Sammelsystemen; Einsammeln von Altkleidern, Alttextilien und Schuhen mittels Säcken, fest eingerichteten Annahmestellen, Containern oder sonstigen Sammelsystemen; Sammeln von Alttextilien, Altkleidern für Wohltätigkeitszwecke.
Klasse 40
Recycling von Bekleidung und Textilien, Sortierung wiederverwertbarer Stoffe, nämlich Textilien und Schuhen, Änderung von Bekleidungsstücken, Behandlung von Textilien und Webstoffen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag REVANT
Markeneintragung: Die Markennummer 649479 gehört zu der Wortmarke «REVANT» von Texaid-Textilverwertungs-Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 649479 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. November 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 649479 gehört dem Inhaber Texaid-Textilverwertungs-Aktiengesellschaft Militärstrasse 1, 6467 Schattdorf CH. Der Inhaber Texaid-Textilverwertungs-Aktiengesellschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke REVANT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke REVANT, eingetragen durch Texaid-Textilverwertungs-Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.