Home  »  Meldung vom 13.07.2023  »  Marke HOLLE FRUITEEZ von Holle baby food AG

Wortmarke HOLLE FRUITEEZ von Holle baby food AG - ... 649457


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.10.2013



Details zur Marke HOLLE FRUITEEZ

Gesuch Nr.

61476/2013

Wortmarke

HOLLE FRUITEEZ

Eintrag ins Markenregister

07.10.2013

Hinterlegungs­datum

20.09.2013

Eintragsänderung

07.10.2013

Ablauf Schutzfrist

20.09.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Holle baby food AG
Lörracherstrasse 50
4125 Riehen CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Babykost, insbesondere Säuglingsmilchnahrungen, Getreidebreie für Babies, Fertig-Milchbreie für Babies, Milchbreie auf Getreidebasis für Babies, Babykost auf der Basis von Obst, Gemüse und Fleisch, Baby-Zwieback, Baby-Tee, Baby-Riegel und Baby-Kekse.



Zusammenfassung zum Markeneintrag HOLLE FRUITEEZ

Markeneintragung: Die Markennummer 649457 gehört zu der Wortmarke «HOLLE FRUITEEZ» von Holle baby food AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 649457 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Juli 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 649457 gehört dem Inhaber Holle baby food AG Lörracherstrasse 50, 4125 Riehen CH. Holle baby food AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke HOLLE FRUITEEZ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HOLLE FRUITEEZ, eingetragen durch Holle baby food AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.