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Wortmarke MICHEL SUNSHINE von Rivella Aktiengesellschaft - ... 647840


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.08.2013



Details zur Marke MICHEL SUNSHINE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

60206/2013

Wortmarke

MICHEL SUNSHINE

Eintrag ins Markenregister

29.08.2013

Hinterlegungs­datum

21.08.2013

Eintragsänderung

29.08.2013

Ablauf Schutzfrist

21.08.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

Rivella Aktiengesellschaft
Neue Industriestrasse 10
4852 Rothrist CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag MICHEL SUNSHINE

Markeneintragung: Die Markennummer 647840 gehört zu der Wortmarke «MICHEL SUNSHINE» von Rivella Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 647840 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 647840 gehört dem Inhaber Rivella Aktiengesellschaft Neue Industriestrasse 10, 4852 Rothrist CH. Rivella Aktiengesellschaft wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke MICHEL SUNSHINE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MICHEL SUNSHINE, eingetragen durch Rivella Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.