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Bildmarke ANA BLUM von ANA BLUM leather goods GmbH ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.08.2013

Bildmarke 647796

Details zur Marke ANA BLUM ((fig.))

Gesuch Nr.

52618/2013

Bildmarke

ANA BLUM ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.08.2013

Hinterlegungs­datum

19.07.2013

Eintragsänderung

27.08.2013

Ablauf Schutzfrist

19.07.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 35

Inhaber

ANA BLUM leather goods GmbH
Seefeldstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ANA BLUM ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 647796 gehört zu der Bildmarke «-» von ANA BLUM leather goods GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 647796 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Juli 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 647796 gehört dem Inhaber ANA BLUM leather goods GmbH Seefeldstrasse 4, 8008 Zürich CH. Der Inhaber ANA BLUM leather goods GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ANA BLUM ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ANA BLUM ((fig.)), eingetragen durch ANA BLUM leather goods GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.