Home  »  Meldung vom 07.02.2024  »  CTW Swissbooster von CTW SA

Bildmarke CTW Swissbooster von CTW SA (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 26.08.2013

Bildmarke 647714

Details zur Marke CTW Swissbooster ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

50836/2013

Bildmarke

CTW Swissbooster ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.08.2013

Hinterlegungs­datum

12.07.2013

Eintragsänderung

26.08.2013

Ablauf Schutzfrist

12.07.2023

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 45

Löschdatum

06.02.2024

Farbanspruch

Jaune, gris, vert, bleu clair.

Inhaber

CTW SA
Espace des Remparts 19
1950 Sion CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Publicité; gestion des affaires commerciales; administration commerciale; travaux de bureau.

Klasse 36

Assurances; affaires financières; affaires monétaires; affaires immobilières.

Klasse 45

Services juridiques.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CTW Swissbooster ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 647714 gehört zu der Bildmarke «-» von CTW SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 647714 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 647714 gehört dem Inhaber CTW SA Espace des Remparts 19, 1950 Sion CH. Der Inhaber CTW SA hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CTW Swissbooster ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CTW Swissbooster ((fig.)), eingetragen durch CTW SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.