Home  »  Meldung vom 19.05.2023  »  Bäck to the Wurscht Swiss Take Away Sir Reini von RSD Printmedia AG

Bildmarke Bäck to the Wurscht Swiss Take Away Sir Reini ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.06.2013

Bildmarke 645233

Details zur Marke Bäck to the Wurscht Swiss Take Away Sir Reini ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

56212/2012

Bildmarke

Bäck to the Wurscht Swiss Take Away Sir Reini ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.06.2013

Hinterlegungs­datum

22.10.2012

Eintragsänderung

18.06.2013

Ablauf Schutzfrist

22.10.2022

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Löschdatum

17.05.2023

Inhaber

RSD Printmedia AG
Biberstrasse 27
8240 Thayngen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bäck to the Wurscht Swiss Take Away Sir Reini ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 645233 gehört zu der Bildmarke «-» von RSD Printmedia AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 645233 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Mai 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 645233 gehört dem Inhaber RSD Printmedia AG Biberstrasse 27, 8240 Thayngen CH. Der Inhaber RSD Printmedia AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Bäck to the Wurscht Swiss Take Away Sir Reini ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bäck to the Wurscht Swiss Take Away Sir Reini ((fig.)), eingetragen durch RSD Printmedia AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.