Home  »  Meldung vom 17.02.2023  »  Marke FLEXBALL von The Gillette Company LLC

Wortmarke FLEXBALL von The Gillette Company LLC - ... 644414


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.05.2013



Details zur Marke FLEXBALL

Gesuch Nr.

53920/2013

Wortmarke

FLEXBALL

Eintrag ins Markenregister

29.05.2013

Hinterlegungs­datum

29.03.2013

Eintragsänderung

29.05.2013

Ablauf Schutzfrist

29.03.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

8

Inhaber

The Gillette Company LLC
One Gillette Park
02127 Boston, Massachusetts US
 

Vertreter

Lardelli & Partner
Hartbertstrasse 1
7001 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Rasierapparate und Rasierklingen; Spender, Kassetten, Halterungen, und Packungen, alle speziell gestaltet für und enthaltend Rasierklingen; Bestandteile und Zubehör für die vorgenannten Waren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FLEXBALL

Markeneintragung: Die Markennummer 644414 gehört zu der Wortmarke «FLEXBALL » von The Gillette Company LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 644414 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 644414 gehört dem Inhaber The Gillette Company LLC One Gillette Park, 02127 Boston, Massachusetts US. The Gillette Company LLC wird vertreten durch Lardelli & Partner Hartbertstrasse 1, 7001 Chur CH.


Marke FLEXBALL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FLEXBALL , eingetragen durch The Gillette Company LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.