Home  »  Meldung vom 21.09.2023  »  Marke MARIO PARTY von Nintendo Co., Ltd.

Wortmarke MARIO PARTY von Nintendo Co., Ltd. - ... 644367


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.05.2013



Details zur Marke MARIO PARTY

Gesuch Nr.

52325/2013

Wortmarke

MARIO PARTY

Eintrag ins Markenregister

28.05.2013

Hinterlegungs­datum

25.02.2013

Eintragsänderung

28.05.2013

Ablauf Schutzfrist

25.02.2023

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Löschdatum

20.09.2023

Inhaber

Nintendo Co., Ltd.
11-1, Hokotate-cho, Kamitoba, Minami-ku
Kyoto-shi, Kyoto JP
 

Vertreter

Hepp Wenger Ryffel AG
Friedtalweg 5
9500 Wil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Bereitstellen von Bildern via Kommunikation über tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von Bildern via Kommunikation mittels Videospielgeräten für Spielhallen; Bereitstellen von Bildern via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von Bildern via Kommunikation mittels Mobiltelefonen; Bereitstellen von Bildern mittels anderen Kommunikationsmitteln; Bereitstellen von Photos via Kommunikation mittels tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von Photos via Kommunikation mittels Videospielgeräten für Spielhallen; Bereitstellen von Photos via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von Photos via Kommunikation mittels Mobiltelefone; Bereitstellen von Photos mittels anderen Kommunikationsmitteln; Bereitstellen von Filmen via Kommunikation mittels tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von Filmen via Kommunikation mittels Videospielgeräten für Spielhallen; Bereitstellen von Filmen via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von Filmen via Kommunikation mittels Mobiltelefonen; Bereitstellen von Filmen mittels anderen Kommunikationsmitteln; Filmvorführung, Filmproduktion oder Filmvertrieb; Bereitstellen von Musik und Tönen via Kommunikation mittels tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von Musik und Tönen via Kommunikation mittels Videospielgeräten für Spielhallen; Bereitstellen von Musik und Tönen via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von Musik und Tönen via Kommunikation mittels Mobiltelefonen; Bereitstellen von Musik und Tönen mittels anderen Kommunikationsmitteln; Organisation, Durchführung oder Veranstaltungen von Videospiel-Events; Bereitstellen von Vergnügungseinrichtungen; Bereitstellen von Spielen via Kommunikation mittels tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von Spielen via Kommunikation mittels Videospielgeräten für Spielhallen; Bereitstellen von Spielen via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von Spielen via Kommunikation mittels Mobiltelefonen; Bereitstellen von Spielen mittels anderen Kommunikationsmitteln; Bereitstellen von Spielen für Videospielapparate für den Heimgebrauch; Bereitstellen von Spielen für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von Spielen für Videospielgeräte für Spielhallen; Bereitstellen von Spielen für Mobiltelefone; Bereitstellen von Spielen über Telekommunikationsnetzwerke; Bereitstellen von Spielen über Kommunikationsnetzwerke; Vermietung von Speichermedien, auf denen Programme für Videospielapparate für den Heimgebrauch gespeichert sind; Vermietung von Speichermedien, auf denen Programme für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige gespeichert sind; Vermietung von Speichermedien, auf denen Programme für Videospielgeräte für Spielhallen gespeichert sind; Vermietung von Speichermedien, auf denen Spielprogramme für Mobiltelefone gespeichert sind; Vermietung von Videospielapparaten für den Heimgebrauch und von Videospielgeräten für Spielhallen; Vermietung von tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von elektronischen Publikationen mittels anderen Kommunikationsmitteln; Bereitstellen von elektronischen Publikationen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MARIO PARTY

Markeneintragung: Die Markennummer 644367 gehört zu der Wortmarke «MARIO PARTY» von Nintendo Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 644367 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. September 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 644367 gehört dem Inhaber Nintendo Co., Ltd. 11-1, Hokotate-cho, Kamitoba, Minami-ku, Kyoto-shi, Kyoto JP. Nintendo Co., Ltd. wird vertreten durch Hepp Wenger Ryffel AG Friedtalweg 5, 9500 Wil CH.


Marke MARIO PARTY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MARIO PARTY, eingetragen durch Nintendo Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.