Home  »  Meldung vom 15.08.2022  »  Marke SCHWEIZER BAR UND CLUB KOMMISSION SBCK von GastroSuisse

SCHWEIZER BAR UND CLUB KOMMISSION SBCK (643773)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.05.2013



Details zur Marke SCHWEIZER BAR UND CLUB KOMMISSION SBCK

Gesuch Nr.

50670/2013

Wortmarke

SCHWEIZER BAR UND CLUB KOMMISSION SBCK

Eintrag ins Markenregister

21.05.2013

Hinterlegungs­datum

17.01.2013

Eintragsänderung

21.05.2013

Ablauf Schutzfrist

17.01.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Inhaber

GastroSuisse
Blumenfeldstrasse 20
8046 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Unterhaltung; kulturelle und sportliche Aktivitäten, Erziehung; Ausbildung; Weiterbildung.

Klasse 43

Verpflegung; Beherbergung von Gästen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHWEIZER BAR UND CLUB KOMMISSION SBCK

Markeneintragung: Die Markennummer 643773 gehört zu der Wortmarke «SCHWEIZER BAR UND CLUB KOMMISSION SBCK» von GastroSuisse. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 643773 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. August 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 643773 gehört dem Inhaber GastroSuisse Blumenfeldstrasse 20, 8046 Zürich CH. Der Inhaber GastroSuisse hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SCHWEIZER BAR UND CLUB KOMMISSION SBCK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SCHWEIZER BAR UND CLUB KOMMISSION SBCK, eingetragen durch GastroSuisse, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.