Home  »  Meldung vom 05.07.2022  »  Marke Parko von Velopa AG

Wortmarke Parko von Velopa AG - Markeneintrag Nr. 643724


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.05.2013



Details zur Marke Parko

Gesuch Nr.

64696/2012

Wortmarke

Parko

Eintrag ins Markenregister

21.05.2013

Hinterlegungs­datum

10.12.2012

Eintragsänderung

21.05.2013

Ablauf Schutzfrist

10.12.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19

Inhaber

Velopa AG
Limmatstrasse 2
8957 Spreitenbach CH
 

Vertreter

Dr. Stefano Caldoro,LANTER, Anwälte & Steuerberater
Seefeldtrasse 19, Postfach
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Abstellanlagen für Fahrzeuge, Unterstand für Fahrzeuge und Personen, Wände und Dächer, alle Waren aus Metall.

Klasse 19

Abstellanlagen für Fahrzeuge, Unterstand für Fahrzeuge und Personen, Wände und Dächer, alle Waren nicht aus Metall.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Parko

Markeneintragung: Die Markennummer 643724 gehört zu der Wortmarke «Parko» von Velopa AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 643724 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Juli 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 643724 gehört dem Inhaber Velopa AG Limmatstrasse 2, 8957 Spreitenbach CH. Velopa AG wird vertreten durch Dr. Stefano Caldoro,LANTER, Anwälte & Steuerberater Seefeldtrasse 19, Postfach, 8032 Zürich CH.


Marke Parko mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Parko, eingetragen durch Velopa AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.