Home  »  Meldung vom 09.08.2013  »  Marke SWISSCOMMANDER von P1 Switzerland Ltd.

Wortmarke SWISSCOMMANDER von P1 Switzerland Ltd. - ... 643387


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.05.2013



Details zur Marke SWISSCOMMANDER

Gesuch Nr.

50889/2013

Wortmarke

SWISSCOMMANDER

Eintrag ins Markenregister

14.05.2013

Hinterlegungs­datum

23.01.2013

Eintragsänderung

14.05.2013

Ablauf Schutzfrist

23.01.2023

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Löschdatum

08.08.2013

Inhaber

P1 Switzerland Ltd.
Bärenweidstrasse 22
8833 Samstagern CH
 

Vertreter

A. Klein
Bärenweidstrasse 22
8833 Samstagern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Zifferblätter für Armbanduhren; Armbanduhren für Sportzwecke; Armbanduhren zur Verwendung im Freien; Teile für Armbanduhren; Armbanduhren; Chronografen (Uhren); Uhren und Zeitmessinstrumente; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISSCOMMANDER

Markeneintragung: Die Markennummer 643387 gehört zu der Wortmarke «SWISSCOMMANDER» von P1 Switzerland Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 643387 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. August 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 643387 gehört dem Inhaber P1 Switzerland Ltd. Bärenweidstrasse 22, 8833 Samstagern CH. P1 Switzerland Ltd. wird vertreten durch A. Klein Bärenweidstrasse 22, 8833 Samstagern CH.


Marke SWISSCOMMANDER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISSCOMMANDER, eingetragen durch P1 Switzerland Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.