Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke MÜRSET RESTAURANTS einkehren im Aarauer Schachen ((fig.)) von Restaurant Mürset AG

MÜRSET RESTAURANTS einkehren im Aarauer Schachen ((fig.)) (643257)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 643257

Details zur Marke MÜRSET RESTAURANTS einkehren im Aarauer Schachen ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

62572/2012

Bildmarke

MÜRSET RESTAURANTS einkehren im Aarauer Schachen ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.05.2013

Hinterlegungs­datum

23.10.2012

Ablauf Schutzfrist

23.10.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 18, 21, 29, 43

Inhaber

Restaurant Mürset AG
Schachen 18
5000 Aarau CH
 

Vertreter

Mürset Restaurants
Schachen 18
5000 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag MÜRSET RESTAURANTS einkehren im Aarauer Schachen ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 643257 gehört zu der Bildmarke «MÜRSET RESTAURANTS einkehren im Aarauer Schachen ((fig.))» von Restaurant Mürset AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 643257 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 643257 gehört dem Inhaber Restaurant Mürset AG Schachen 18, 5000 Aarau CH. Restaurant Mürset AG wird vertreten durch Mürset Restaurants Schachen 18, 5000 Aarau CH.


Marke MÜRSET RESTAURANTS einkehren im Aarauer Schachen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MÜRSET RESTAURANTS einkehren im Aarauer Schachen ((fig.)), eingetragen durch Restaurant Mürset AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.