Home  »  Meldung vom 07.09.2023  »  Marke Linamina von Caroline Bürgin-Buess

Wortmarke Linamina von Caroline Bürgin-Buess - ... 642743


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.04.2013



Details zur Marke Linamina

Gesuch Nr.

51781/2013

Wortmarke

Linamina

Eintrag ins Markenregister

25.04.2013

Hinterlegungs­datum

13.02.2013

Eintragsänderung

25.04.2013

Ablauf Schutzfrist

13.02.2023

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

24, 25, 35

Löschdatum

06.09.2023

Inhaber

Caroline Bürgin-Buess
Konsumstrasse 90
4466 Ormalingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 24

Webstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Bettdecken; Tischdecken.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Online-Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Kosmetik- und Schönheitsprodukte, Bekleidung und Accessoires.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Linamina

Markeneintragung: Die Markennummer 642743 gehört zu der Wortmarke «Linamina» von Caroline Bürgin-Buess. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 642743 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. September 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 642743 gehört dem Inhaber Caroline Bürgin-Buess Konsumstrasse 90, 4466 Ormalingen CH. Der Inhaber Caroline Bürgin-Buess hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Linamina mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Linamina, eingetragen durch Caroline Bürgin-Buess, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.