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Bildmarke CHRISTEN ARMIERUNGEN von Ferroteam AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.04.2013

Bildmarke 642220

Details zur Marke CHRISTEN ARMIERUNGEN ((fig.))

Gesuch Nr.

50817/2013

Bildmarke

CHRISTEN ARMIERUNGEN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.04.2013

Hinterlegungs­datum

22.01.2013

Eintragsänderung

11.04.2013

Ablauf Schutzfrist

22.01.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 37, 45

Inhaber

Ferroteam AG
Schützengasse 4
8001 Zürich CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Baumaterialien aus Metall, einschliesslich Armierungen für Beton.

Klasse 37

Bauwesen, einschliesslich Verlegen von Armierungseisen.

Klasse 45

Vergabe von Lizenzen für Franchising-Konzepte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CHRISTEN ARMIERUNGEN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 642220 gehört zu der Bildmarke «-» von Ferroteam AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 642220 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Dezember 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 642220 gehört dem Inhaber Ferroteam AG Schützengasse 4, 8001 Zürich CH. Ferroteam AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke CHRISTEN ARMIERUNGEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CHRISTEN ARMIERUNGEN ((fig.)), eingetragen durch Ferroteam AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.