Home  »  Meldung vom 08.02.2011  »  QUEEN & CULT von Paolo Durante

Bildmarke QUEEN & CULT von Paolo Durante (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.02.2011

Bildmarke 64200/2010

Details zur Marke QUEEN & CULT ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

QUEEN & CULT ((fig.))

Hinterlegungs­datum

27.12.2010

Ablauf Schutzfrist

27.12.2020

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Löschdatum

08.02.2011

Inhaber

Paolo Durante
Bergstrasse 59
8280 Kreuzlingen CH
 

Vertreter

Paolo Durante
Bergstrasse 59
8280 Kreuzlingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Zusammenfassung zum Markeneintrag QUEEN & CULT ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 64200/2010 gehört zum Markengesuch von Paolo Durante. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 64200/2010 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Februar 2011 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 64200/2010 / Bildmarke QUEEN & CULT von Paolo Durante (Markenregister) gehört dem Inhaber Paolo Durante Bergstrasse 59, 8280 Kreuzlingen CH. Paolo Durante wird vertreten durch Paolo Durante Bergstrasse 59, 8280 Kreuzlingen CH.


Marke QUEEN & CULT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QUEEN & CULT ((fig.)), eingetragen durch Paolo Durante, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.