Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke ohlala DER LIEBESCIRCUS ((fig.)) von Salto Entertainment AG

ohlala DER LIEBESCIRCUS ((fig.)) (641930)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 641930

Details zur Marke ohlala DER LIEBESCIRCUS ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

52687/2013

Bildmarke

ohlala DER LIEBESCIRCUS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.03.2013

Hinterlegungs­datum

04.03.2013

Ablauf Schutzfrist

04.03.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 41

Inhaber

Salto Entertainment AG
Rütistrasse 165
8645 Jona CH
 

Vertreter

Thomas Esslinger,Reichenbach Rechtsanwälte
Talacker 50
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag ohlala DER LIEBESCIRCUS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 641930 gehört zu der Bildmarke «ohlala DER LIEBESCIRCUS ((fig.))» von Salto Entertainment AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 641930 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 641930 gehört dem Inhaber Salto Entertainment AG Rütistrasse 165, 8645 Jona CH. Salto Entertainment AG wird vertreten durch Thomas Esslinger,Reichenbach Rechtsanwälte Talacker 50, 8001 Zürich CH.


Marke ohlala DER LIEBESCIRCUS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ohlala DER LIEBESCIRCUS ((fig.)), eingetragen durch Salto Entertainment AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.