Home  »  Meldung vom 02.05.2022  »  Marke BOLLICINA von Globalwine AG

Wortmarke BOLLICINA von Globalwine AG - Markeneintrag Nr. 641106


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.03.2013



Details zur Marke BOLLICINA

Gesuch Nr.

61381/2012

Wortmarke

BOLLICINA

Eintrag ins Markenregister

19.03.2013

Hinterlegungs­datum

24.09.2012

Eintragsänderung

19.03.2013

Ablauf Schutzfrist

24.09.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33, 41, 44

Inhaber

Globalwine AG
Räffelstrasse 25
8045 Zürich CH
 

Vertreter

Kanzlei Caro
Scheideggstrasse 73
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere und Schaumwein).

Klasse 41

Kulturelle Aktivitäten, insbesondere Veranstaltung von Degustationen, Besichtigung und Präsentation von Weingütern.

Klasse 44

Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, insbesondere im Bereich Weinanbau.



Zusammenfassung zum Markeneintrag BOLLICINA

Markeneintragung: Die Markennummer 641106 gehört zu der Wortmarke «BOLLICINA» von Globalwine AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 641106 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. April 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 641106 gehört dem Inhaber Globalwine AG Räffelstrasse 25, 8045 Zürich CH. Globalwine AG wird vertreten durch Kanzlei Caro Scheideggstrasse 73, 8038 Zürich CH.


Marke BOLLICINA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BOLLICINA, eingetragen durch Globalwine AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.