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Wortmarke Häxli von Feldschlösschen Getränke Holding AG - ... 640535


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.03.2013



Details zur Marke Häxli

Gesuch Nr.

52309/2013

Wortmarke

Häxli

Eintrag ins Markenregister

05.03.2013

Hinterlegungs­datum

25.02.2013

Eintragsänderung

05.03.2013

Ablauf Schutzfrist

25.02.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 43

Inhaber

Feldschlösschen Getränke Holding AG
Theophil Roniger Strasse
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Häxli

Markeneintragung: Die Markennummer 640535 gehört zu der Wortmarke «Häxli» von Feldschlösschen Getränke Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 640535 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Januar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 640535 gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG Theophil Roniger Strasse, 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Häxli mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Häxli, eingetragen durch Feldschlösschen Getränke Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.