Details zur Marke LANDOR Microcarbonat
Marken Nr.
Gesuch Nr.
50697/2013
Wortmarke
LANDOR Microcarbonat
Eintrag ins Markenregister
04.03.2013
Hinterlegungsdatum
18.01.2013
Eintragsänderung
04.03.2013
Ablauf Schutzfrist
18.01.2033
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
1, 31
Inhaber
Auhafen
4127 Birsfelden CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.
Klasse 31
Samenkörner sowie land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien; natürliche Pflanzen und Blumen; Futtermittel; Malz.
Zusammenfassung zum Markeneintrag LANDOR Microcarbonat
Markeneintragung: Die Markennummer 640525 gehört zu der Wortmarke «LANDOR Microcarbonat» von fenaco Genossenschaft, LANDOR. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 640525 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 640525 gehört dem Inhaber fenaco Genossenschaft, LANDOR Auhafen, 4127 Birsfelden CH. Der Inhaber fenaco Genossenschaft, LANDOR hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke LANDOR Microcarbonat mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke LANDOR Microcarbonat, eingetragen durch fenaco Genossenschaft, LANDOR, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.