Home  »  Meldung vom 23.06.2023  »  Marke Seline von Barry Callebaut AG

Wortmarke Seline von Barry Callebaut AG - Markeneintrag Nr. 640273


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.02.2013



Details zur Marke Seline

Gesuch Nr.

64184/2012

Wortmarke

Seline

Eintrag ins Markenregister

25.02.2013

Hinterlegungs­datum

28.11.2012

Eintragsänderung

25.02.2013

Ablauf Schutzfrist

28.11.2022

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

22.06.2023

Inhaber

Barry Callebaut AG
Hardturmstrasse 181
8005 Zürich CH
 

Vertreter

Meissner Bolte Patentanwälte Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hollerallee 73
28209 Bremen DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kakao, Kakaopulver, Kakaoerzeugnisse, Getränke und Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis von Kakao oder hauptsächlich aus Kakao bestehend; Schokolade.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Seline

Markeneintragung: Die Markennummer 640273 gehört zu der Wortmarke «Seline» von Barry Callebaut AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 640273 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Juni 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 640273 gehört dem Inhaber Barry Callebaut AG Hardturmstrasse 181, 8005 Zürich CH. Barry Callebaut AG wird vertreten durch Meissner Bolte Patentanwälte Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Hollerallee 73, 28209 Bremen DE.


Marke Seline mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Seline, eingetragen durch Barry Callebaut AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.