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Bildmarke 4+ von CH Media TV AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.02.2013

Bildmarke 640029

Details zur Marke 4+ ((fig.))

Gesuch Nr.

61197/2012

Bildmarke

4+ ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.02.2013

Hinterlegungs­datum

19.09.2012

Eintragsänderung

19.02.2013

Ablauf Schutzfrist

19.09.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38, 41, 45

Inhaber

CH Media TV AG
Thurgauerstrasse 80
8050 Zürich CH
 

Vertreter

Kaspar Hemmeler, LL.M.,Iic. iur., Rechtsanwalt
Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Verkaufsförderung (Merchandising).

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 45

Vergabe, Vermittlung, Vermietung sowie sonstige Verwertung von Rechten an Filmen, Fernsehproduktionen und anderen Bild- und Tonprogrammen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag 4+ ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 640029 gehört zu der Bildmarke «-» von CH Media TV AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 640029 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. November 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 640029 gehört dem Inhaber CH Media TV AG Thurgauerstrasse 80, 8050 Zürich CH. CH Media TV AG wird vertreten durch Kaspar Hemmeler, LL.M.,Iic. iur., Rechtsanwalt Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau CH.


Marke 4+ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke 4+ ((fig.)), eingetragen durch CH Media TV AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.