Home  »  Meldung vom 30.03.2023  »  Marke Paracademy von Schweizer Paraplegiker-Zentrum

Wortmarke Paracademy von Schweizer Paraplegiker-Zentrum - ... 640015


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.02.2013



Details zur Marke Paracademy

Gesuch Nr.

00679/2012

Wortmarke

Paracademy

Eintrag ins Markenregister

18.02.2013

Hinterlegungs­datum

22.10.2012

Eintragsänderung

18.02.2013

Ablauf Schutzfrist

22.10.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42, 44

Inhaber

Schweizer Paraplegiker-Zentrum
Guido A. Zäch Strasse 1
6207 Nottwil CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Ausbildung.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen.

Klasse 44

Dienstleistung eines Arztes; Gesundheitspflege für Menschen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Paracademy

Markeneintragung: Die Markennummer 640015 gehört zu der Wortmarke «Paracademy» von Schweizer Paraplegiker-Zentrum. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 640015 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 640015 gehört dem Inhaber Schweizer Paraplegiker-Zentrum Guido A. Zäch Strasse 1, 6207 Nottwil CH. Schweizer Paraplegiker-Zentrum wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke Paracademy mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Paracademy, eingetragen durch Schweizer Paraplegiker-Zentrum, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.