Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke KLINIK SCHÜTZEN Rheinfelden ((fig.)) von Schützen Rheinfelden AG

KLINIK SCHÜTZEN Rheinfelden ((fig.)) (638919)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 638919

Details zur Marke KLINIK SCHÜTZEN Rheinfelden ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

60752/2012

Bildmarke

KLINIK SCHÜTZEN Rheinfelden ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.01.2013

Hinterlegungs­datum

06.09.2012

Ablauf Schutzfrist

06.09.2032

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 41, 43, 44

Inhaber

Schützen Rheinfelden AG
Bahnhofstrasse 19
4310 Rheinfelden CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag KLINIK SCHÜTZEN Rheinfelden ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 638919 gehört zu der Bildmarke «KLINIK SCHÜTZEN Rheinfelden ((fig.))» von Schützen Rheinfelden AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 638919 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 638919 gehört dem Inhaber Schützen Rheinfelden AG Bahnhofstrasse 19, 4310 Rheinfelden CH. Schützen Rheinfelden AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke KLINIK SCHÜTZEN Rheinfelden ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KLINIK SCHÜTZEN Rheinfelden ((fig.)), eingetragen durch Schützen Rheinfelden AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.